Wann sollte ich meine Immobilie verkaufen?
In der Regel sollte man die eigene Immobilie verkaufen, wenn persönliche Gründe (z. B. Umzug, Erbschaft, Hausverkauf nach Scheidung, etc.) dafür sprechen. Wirtschaftlich gesehen ist ein Verkaufszeitpunkt günstig, wenn sich die Immobilienpreise auf einem „zyklischen Hoch“ befinden. Beim geplanten Verkauf einer vermieteten Wohnung ist bei Auszug oder Tod des Mieters eine gute Verkaufsgelegenheit, da freie Wohnungen in der Regel teurer als vermietete verkauft werden können.
Benötige ich einen Energieausweis beim Immobilienverkauf bzw. welchen?
Seit 2015 drohen Eigentümern empfindliche Strafen, wenn Sie nicht bei Besichtigungen einen gültigen Energieausweis vorlegen können (Energieausweis Pflicht). Grundsätzlich kommen ein Bedarfsausweis und ein Verbrauchsausweis zur Dokumentation des energetischen Standards in Frage. Es besteht Wahlfreiheit, sofern nicht der Bedarfsausweis vorgeschrieben ist. Der Energieausweis gibt Auskunft über die Verbrauchswerte einer Immobilie bzw. den theoretisch benötigten Energiebedarf.
Welche Besonderheiten sind beim Verkauf meiner Immobilie zu beachten?
Manche Besonderheiten ergeben sich bereits aus der Art der zu verkaufenden Immobilie. Wenn Sie z. B. ein Einfamilienhaus verkaufen möchten, sollten Sie den Bodenrichtwert Ihres Grundstücks kennen, da Interessenten diesen bei der Höhe ihres Kaufgebots berücksichtigen könnten. Möchten Sie ein Reihenhaus verkaufen, sollten Sie z. B. wissen, ob man das Dachgeschoss ausbauen kann, falls ein Kaufinteressent zusätzliche Wohnfläche benötigt.
Am meisten Besonderheiten sind beim Verkauf vermieteter Immobilien zu beachten, z. B. wenn Sie ein Mehrfamilienhaus verkaufen oder eine Gewerbeeinheit verkaufen möchten, weil Kaufinteressenten eine Immobilie dann zusätzlich unter Ertragsgesichtspunkten und –potentialen bewerten.
Zu welchem Preis sollte die Immobilie angeboten werden?
In der Regel wird der Angebotspreis etwa 5 bis 8% über dem tatsächlich zu erwartenden Verkaufspreis angesetzt, um einen ausreichenden Verhandlungsspielraum für Preisverhandlungen zu haben. Es gibt aber auch andere Angebotsstrategien wie beispielsweise das Bieterverfahren, bei dem zunächst ein Mindestpreis festgesetzt wird.
Der Angebotspreis sollte nicht zu hoch festgesetzt werden, weil es sonst kaum Nachfrage oder Besichtigungswünsche gibt. Er sollte auch nicht zu niedrig angesetzt werden, weil Käufer in der Regel noch Preiszugeständnisse erwarten und ein zu niedrig festgesetzter Angebotspreis in der Praxis kaum noch erhöht werden kann.
Sollte ich die Immobilie privat verkaufen oder über einen Makler?
Viele Eigentümer unterschätzen, den Zeit- und Kostenaufwand, der beim Privatverkauf eines Hauses oder einer Wohnung anfällt. Zudem ist nicht jeder Eigentümer in der Lage, das gesamte Aufgaben- und Leistungsspektrum eines Immobilienmaklers zu erbringen, weil er z. B. nicht wie ein Makler:
• das Exposé professionell gestaltet (z. B. Fotos mit Weitwinkel-Kamera, Grafikprogramm für Grundrisse, eigene Zeichnung des Stadtplans, etc.)
• mehrere Vermarktungswege parallel nutzt (z. B. eigene Datenbank)
• den Verkauf rechtlich absichert (Haftpflichtversicherung, Klärung von Rechtsfragen)
• dem Käufer bei der Immobilienfinanzierung hilft, die Bonität des Käufers prüft, etc.
Vor allem kann und muss ein Immobilienmakler – anders als ein Eigentümer – als Mittler zwischen den Parteien auftreten. Das ist bei Verkaufsverhandlungen ein großer Vorteil. So sind z. B. Kaufinteressenten eher bereit, einem Mittler als einem Eigentümer zu sagen, was an einer Immobilie gefällt und was nicht bzw. unter welchen Bedingungen sie kaufen würden.
Gute Makler können aufgrund Ihrer „Mittlerfunktion“ sehr gute Preise durchsetzen und verdienen eine Maklerprovision nur im Erfolgsfall. Unter dem Strich ist ein guter Makler sein Geld wert und der Privatverkauf nur in Ausnahmefällen zu empfehlen (z. B. bei Verkauf an Freunde).
Wie sollten Besichtigungen und Verkaufsverhandlungen organisiert werden?
Jeder Interessent, der ein Exposé abgefordert hat, sollte telefonisch kontaktiert werden. Für den Fall, dass die Immobilie zum Suchprofil des Anfragers passt, sollte ein individueller Besichtigungstermin organisiert werden.
Die Aufgabe bei den Immobilienbesichtigungen ist es nicht einfach die Immobilie zu zeigen, sondern mit den Kaufinteressenten ins Gespräch zu kommen und deren Bedürfnisse genauer kennenzulernen. Verabschieden Sie die Interessenten nicht einfach nach der Besichtigung, sondern erzielen Sie eine Übereinkunft über die nächsten Schritte.
Die Verkaufsverhandlungen sollten von einem Verkaufsprofi durchgeführt werden, der mit einer klaren „Abschlussorientierung“ verhandelt.
Was sollte im Kaufvertrag stehen und was nicht?
Der Kaufvertrag sollte die Interessen beider Parteien widerspiegeln, weil erfahrungsgemäß nur dann beide Seiten den Vertrag unterschreiben. Was ist in dem Vertrag stehen soll und was nicht, hängt vom Einzelfall ab, z. B.:
soll die Einbauküche mitverkauft werden?
sollen Mängel im Kaufvertrag erwähnt werden?
sollen bestimmte Merkmale wie Wohnfläche, Mieteinnahmen, etc. zugesichert werden?
Diese und andere Punkte müssen zwischen Verkäufer und Käufer verhandelt werden. Für den Verkäufer in jedem Fall wichtig: Die Immobilie sollte „wie besehen verkauft“ werden und eine Haftung für Mängel soweit wie möglich ausgeschlossen werden.
Fallen nach erfolgreichem Immobilienverkauf Steuern an?
Bei selbstgenutzten Immobilien fallen im Verkaufsfall in der Regel keine Steuern an, selbst wenn ein Wertgewinn entstanden ist. Bei vermieteten Immobilien ist der Veräußerungsgewinn zu versteuern, wenn zwischen Verkauf und Kauf nicht mindestens 10 Jahre liegen. Die genauen Details finden Sie auch unter Hausverkauf Steuer.